Überlegt man sich ein Motorrad zu kaufen, sollte man sich auch Gedanken über die Motorradversicherung machen. Um nicht die erstbeste Versicherung auszuwählen, kann man das große Angebot an Motorradversicherungen nützen und einen umfassenden KFZ Versicherung Vergleich anstellen. Denn neben der Auswahl des Versicherungsunternehmen spielt es auch eine große Rolle, für welche Schäden die jeweilige Versicherung aufkommt und auf welche Höhe sich die Kosten belaufen.
Online Rechner
Viele Motorradversicherungen bieten auf ihrer Webseiten einen Rechner an, mit dem man die genauen Kosten und Leistungen, angepasst auf das Motorrad und die Anforderungen, meistens sehr schön übersichtlich dargestellt bekommt. Lesen Sie mehr »

Ein aufgrund der Schadenhäufigkeit wichtiges Tarifdetail der Teilkasko in der Motorradversicherung gilt es stärker zu betrachten. Beim Starten hört sich das Motorrad komisch an bzw. startet erst gar nicht. Eine häufige Erklärung ist, dass sich ein Marder an den Leitungen zu schaffen gemacht hat. Der direkte Marderschaden, z.B. ein durchgebissenes Kabel, kann verhältnismäßig gering ausfallen, jedoch – wenn er unentdeckt bleibt – auch größere Schäden zur Folge haben. Denkbar ist an dieser Stelle ein nicht entdecktes Leck im Kühlwasserkabel, welches dazu führt, dass sich der Motor überhitzt und einen Motorschaden verursacht.
Ein milder Sonntag am Wochenende im Frühling oder Sommer ermuntert viele Motorradfahrer den Tag mit einer Fahrt zu beginnen oder zu beenden. Doch gerade in der Morgen- oder Abenddämmerung ist die Gefahr des Wildwechsels am größten. Zwar verhindert gute Schutzbekleidung in der Regel schwerste Verletzungen des Motorradfahrers, doch können erhebliche materielle Schäden durch den Zusammenstoß verursacht werden. Diese Schäden werden nicht durch die Motorradhaftpflichtversicherung, sondern durch eine zusätzlich abgeschlossene Teilkaskoversicherung in der Motorradversicherung abgedeckt. Dabei gilt es zu beachten, dass die meisten Versicherungen an dieser Stelle nur bei sogenannten Haarwildschäden zahlen. Zu Haarwild zählt nach §2 des Bundesjagdschutzgesetz Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter und Seehund.
Wenn der Frühling Schnee, Eis und Glätte vertrieben hat, holen die Biker wieder ihre Maschinen aus den Garagen. So wird über die Oster-Feiertage einiges an zweirädrigem Gefährt von der Landstraße aus die grünende Flur und die Freiheit genießen. Doch leider ist der Motorrad-Saisonauftakt für einige auch gleichzeitig das Ende der Freiheit, denn gerade zu Saison-Beginn geschehen die meisten Unfälle mit dem Motorrad. Und diese Unfälle fallen oft leider auch sehr viel schlimmer aus, als Autounfälle, denn der Biker hat keine schützende Karosse, Knautschzone oder vergleichbaren Airbag um sich herum, obwohl die Technik hier dankenswerterweise bereits für einige Innovationen im Sicherheitsbereich gesorgt hat.